Cross-Border-E-Commerce ist 2026 für deutsche Shops kein Kuerprogramm mehr. Zum 31.12.2024 waren EU-weit 170.000 Händ (EU-Kommission/vatcalc) im One-Stop-Shop (OSS) oder Import-One-Stop-Shop (IOSS) registriert; über diese Verfahren wurden 2024 rund 26 Milliarden EUR Umsatzsteuer abgerechnet (EU-Kommission). Allein der Union-OSS waechst mit +17 Prozent auf 153.550 Anmelder (vatcalc) - der deutsche Anteil am EU-Cross-Border-Markt liegt bei 26,8 Prozent, also rund 47 Mrd. USD mit einer prognostizierten CAGR von 29,2 Prozent (Mordor Intelligence/Coherent Market Insights). Wer aus Deutschland B2C in andere EU-Staaten verkauft, kommt an OSS, IOSS, der DATEV-Schnittstelle und der ViDA-Reform nicht vorbei. Dieser Beitrag fokussiert auf die steuerliche Seite - die Sprach- und UX-Internationalisierung haben wir separat behandelt.
OSS, IOSS, Non-Union: Drei Schemata erklär
Seit dem 01.07.2021 hat die EU das früh auf elektronische Dienstleistungen begrenzte MOSS-Verfahren (Mini-One-Stop-Shop) auf sämtlich Fernverkaeufe an Privatkunden ausgeweitet (EU-Kommission). Aus dem MOSS wurde der OSS, ergänz durch IOSS für Sendungen aus Drittlaendern. Drei Schemata stehen zur Wahl - die Auswahl hängt davon ab, wo der Händ ansaessig ist und wo die Ware lagert.
| Merkmal | Union-OSS | Non-Union-OSS | IOSS |
|---|---|---|---|
| Anwendungsbereich | B2C-Fernverkauf in der EU + EU-interne TBE-Services | Dienstleistungen von Nicht-EU-Händ an EU-Kunden | Importe Drittland ≤ 150 EUR Warenwert |
| Registrierung | Im Ansaessigkeitsstaat (DE: BZSt) | Beliebiger EU-Mitgliedstaat | Ein EU-Staat oder Vermittler |
| Meldefrequenz | Quartalsweise | Quartalsweise | Monatlich |
| Abgabefrist | Ende Folgemonat | Ende Folgemonat | Ende Folgemonat |
| Volumen 2024 | 153.550 Anmelder, +17 % YoY (vatcalc) | +22 % YoY (vatcalc) | 6,3 Mrd. EUR / +19 % YoY (EU-Kommission) |
Der Union-OSS deckt den deutschen Standardfall ab: ein Shopware-Shop mit Lager in Niedersachsen, der nach Frankreich, Italien, Polen und in 24 weitere Mitgliedstaaten an Endkunden liefert. Der OSS-Volumen-Sprung von 35 Prozent zwischen 2023 und 2024 (vatcalc) zeigt, wie schnell sich der Mechanismus durchsetzt. IOSS-Anmeldungen sind besonders für Händ mit Lagern in der Schweiz, im UK oder in Asien relevant; die Marktplatz-Anbindung zwingt diese Konstellation oft mit über das Plattform-Modell.
Das Non-Union-Schema spielt für deutsche Händ in der Regel keine direkte Rolle, ist aber relevant für Mutter-Tochter-Strukturen mit britischen oder schweizerischen Einheiten: Diese könn sich seit 2021 in einem beliebigen EU-Mitgliedstaat anmelden und so EU-weite digitale Dienstleistungen abrechnen, ohne in jedem Land registriert zu sein. Praktisch heißt das, dass eine UK-Tochtergesellschaft, die SaaS-Lizenzen an EU-Endkunden verkauft, mit nur einer EU-Registrierung auskommt - oft wird Irland oder die Niederlande gewaehlt, weil die dortige Verwaltung als pragmatisch gilt (Sovos).
Die 10.000-EUR-Schwelle in der Praxis
Bis zur Lieferschwelle von 10.000 EUR netto pro Jahr kann ein deutscher Shop seine grenzueberschreitenden B2C-Lieferungen weiter mit deutschem Steuersatz und in der deutschen Umsatzsteuer-Voranmeldung abrechnen (EU-Kommission). Achtung: Die Schwelle ist kumulativ über alle EU-Cross-Border-B2C-Umsaetze inklusive TBE-Dienstleistungen - nicht pro Land. Wer im Mai die Schwelle reisst, muss ab der nächst Lieferung den Steuersatz des Bestimmungslandes ausweisen und sich entweder dort umsatzsteuerlich registrieren oder den OSS nutzen.
Praktisch heißt das: Für jede Bestellung mit Bestimmungsland in der EU muss der Netto-Warenwert in einem laufenden Jahres-Counter mitgefuehrt werden. Sobald der Counter die 10.000 EUR überschreitet, schaltet das System automatisch auf den auslaendischen Steuersatz und meldet im OSS. Die DATEV-Schnittstelle sollte dafuer separate Konten je Bestimmungsland vorsehen - sonst wird die Quartalsmeldung zur Detektivarbeit.
BZSt-Anmeldung Schritt für Schritt
- Voraussetzungen prüf - der Shop muss eine deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) besitzen und die EU-Lieferschwelle von 10.000 EUR überschreiten oder freiwillig auf die Schwelle verzichten.
- BZStOnline-Portal-Zugang anlegen - Registrierung über ELSTER-BOP (Business Online Portal) mit Organisations-Zertifikat; alternativ über das Mein-ELSTER-Konto und Zuordnung zu BZStOnline.
- Antrag 'osseureg' stellen - im BZStOnline-Portal das Anmeldeformular für das Union-OSS-Verfahren ausfüll; Pflichtangaben sind USt-IdNr., E-Mail, Bankverbindung und beabsichtigtes Startquartal.
- Zustellungsbevollmaechtigten benennen - bei Sitz ausserhalb DE; deutsche Shops könn optional steuerlichen Berater oder eine Beratung eintragen.
- Bestätig abwarten - das BZSt prüf den Antrag und teilt das Startquartal mit (in der Regel das Folgequartal nach Antragstellung).
- Erste Meldung vorbereiten - sobald die Anmeldung wirksam ist, beginnt das Meldewesen: vier Quartalsmeldungen pro Jahr, jeweils bis zum letzten Tag des Folgemonats.
Quartalsmeldung: Daten aus Shopware extrahieren
Die OSS-Quartalsmeldung beim BZSt ist eine strukturierte XML-Datei mit Umsaetzen je Bestimmungsland und Steuersatz. Beim BZSt gehen pro Quartal allein aus deutschen Anmeldern rund 32.000 Zahlungseingaenge ein (Bundesrechnungshof). Wer Shopware nutzt, muss aus den Bestelldaten exakt die Brutto- und Nettowerte je Land und je Steuersatz aggregieren. Eine sauber konfigurierte Bestell-Export-Route - typischerweise über die DATEV-Schnittstelle - liefert die nötigen Felder für die Meldung.
{
"reporting_period": {
"year": 2026,
"quarter": 2
},
"taxable_supplies": [
{
"country_of_consumption": "FR",
"vat_rate_type": "standard",
"vat_rate": 20.0,
"taxable_amount_eur": 48250.00,
"vat_amount_eur": 9650.00
},
{
"country_of_consumption": "IT",
"vat_rate_type": "standard",
"vat_rate": 22.0,
"taxable_amount_eur": 31790.00,
"vat_amount_eur": 6993.80
},
{
"country_of_consumption": "AT",
"vat_rate_type": "standard",
"vat_rate": 20.0,
"taxable_amount_eur": 12480.00,
"vat_amount_eur": 2496.00
}
],
"total_vat_due_eur": 19139.80
}Das Beispiel zeigt eine vereinfachte Datenstruktur für die OSS-Meldung Q2/2026. Wichtig: Pro Land könn mehrere Steuersaetze (Standard, ermaessigt, Sonderfaelle) anfallen - z.B. Büch in Frankreich mit 5,5 Prozent, Lebensmittel in Spanien mit 4 Prozent, Kinderkleidung in Belgien mit 21 Prozent. Im Shopware-Backend müss daher für jede Produktkategorie laenderspezifische Steuerregeln hinterlegt werden.
Im Quartalsschnitt entstehen aus diesen Daten je nach Sortimentsbreite zwischen 30 und 200 Buchungssaetze - bei einem Mittelstaendler mit 12 EU-Lieferlaendern und drei Steuersaetzen je Land schnell über 350 Datenpunkte. Die Schnittstellen zwischen Shop, ERP und DATEV müss diese Datenmenge zuverlaessig durchreichen. Erfahrungsgemäß kostet eine manuelle Aufbereitung pro Quartal 4-12 Stunden, eine automatisierte Pipeline reduziert den Aufwand auf etwa 30 Minuten Plausibilitaetspruefung.
Marktplatz-Deemed-Supplier-Regel
Seit dem 01.07.2021 gilt in der EU die Fingierter-Lieferer-Regel (Marketplace Deemed Supplier): Wenn eine elektronische Schnittstelle wie ein Marktplatz den Verkauf vermittelt, gilt der Marktplatz steuerlich als Verkäuf und schuldet die Umsatzsteuer. In Deutschland erreichen Marktplaetze 2025 einen Anteil von 56 Prozent am Online-Handel mit 46,2 Mrd. EUR Umsatz und +4,9 Prozent Wachstum (BEVH/EHI); chinesische Plattformen tragen rund 30 Prozent zum DE-Wachstum bei. Wer die Schnittstelle zur Marktplatz-Anbindung plant, sollte die Deemed-Supplier-Regel in der Buchhaltung sauber abbilden.
| Konstellation | Wer schuldet die USt? | Verfahren |
|---|---|---|
| B2C, EU-Händ, eigener Shop | Händ | Union-OSS oder lokale Registrierung |
| B2C, EU-Händ, EU-Marktplatz | Händ (Marktplatz nicht Deemed Supplier) | Union-OSS |
| B2C, Nicht-EU-Händ, EU-Marktplatz | Marktplatz (Deemed Supplier) | Plattform meldet |
| Import ≤ 150 EUR über Marktplatz | Marktplatz (Deemed Supplier) | IOSS über Plattform |
| Import > 150 EUR | Importeur / Endkunde | Standard-Zollverfahren, keine IOSS |
IOSS für Importe ≤ 150 EUR
Der IOSS gilt für Sendungen aus dem Drittland mit einem Warenwert (netto, exklusive Transport und Versicherung) von maximal 150 EUR. Beim Import erhebt das System die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes; der Endkunde zahlt also brutto und sieht keine Nachzahlungen beim Zoll. Der Mechanismus hat 2024 ein Volumen von 6,3 Mrd. EUR erreicht und waechst mit +19 Prozent (EU-Kommission).
- Anwendungsbereich - alle B2C-Importe über 150 EUR fallen aus dem IOSS heraus und werden im Standard-Zollverfahren versteuert.
- Vermittler-Pflicht - Nicht-EU-Händ benötigen einen IOSS-Vermittler (ansaessig in der EU); EU-Händ könn sich direkt registrieren.
- Monatliche Meldung - im Gegensatz zum quartalsweisen Union-OSS ist der IOSS monatlich abzugeben.
- Abschaffung der 150-EUR-Schwelle - nach dem ViDA-Reformpaket entfällt die Schwelle zukünft (genaues Datum offen); alle Importe werden dann zollpflichtig.
- 3-EUR-Pauschalzoll - ab dem 01.07.2026 ist temporaer ein Pauschalzoll von 3 EUR auf Sendungen unter 150 EUR vorgesehen, um die Zollbuerokratie bis zum vollständ Reform-Inkrafttreten zu deckeln (EU-Kommission).
ViDA: Die drei Säul 2025-2030
Die VAT-in-the-Digital-Age-Reform (ViDA) wurde am 11.03.2025 vom Rat angenommen und trat am 14.04.2025 in Kraft (EUR-Lex). Sie modernisiert das Mehrwertsteuersystem in drei Säul mit unterschiedlichen Stichtagen bis 2030. Für Online-Shops sind alle drei Säul relevant - die Vorbereitung beginnt im Jahr 2026.
- Säul 1 - Digital Reporting Requirements (DRR) - Pflicht zu strukturierter E-Rechnung und Echtzeit-Reporting für alle innergemeinschaftlichen B2B-Transaktionen ab 01.07.2030. Das Format orientiert sich an EN 16931 und ergänz die deutschen Vorgaben aus dem E-Rechnungspflicht-Paket sowie ZUGFeRD-Stornorechnungen.
- Säul 2 - Platform Economy - Erweiterung der Deemed-Supplier-Regel auf Kurzzeit-Vermietung und Personenbefoerderung; optional ab 01.07.2028, verpflichtend ab 01.01.2030. Online-Shops im Bereich Travel/Mobility müss ihre Plattform-Architektur entsprechend anpassen.
- Säul 3 - Single VAT Registration (SVR) - Erweiterung des OSS auf weitere B2C-Konstellationen, Stock Transfers (call-off stock) und verpflichtendes Reverse-Charge für B2B durch nicht ansaessige Lieferer; Updates ab 01.01.2027, Vollausbau 01.07.2028.
- Q1 2026 - Regulations und Notes - die EU-Kommission veröffentlich in Q1 2026 die revidierten Implementing Regulations und neue OSS Explanatory Notes (EU-Kommission/PwC Luxembourg).
- 01.01.2027 - OSS-Erweiterung Strom/Gas/Waerme - der Anwendungsbereich des Union-OSS wird auf Lieferungen von Elektrizitaet, Gas und Waerme/Kaelte ausgeweitet (EUR-Lex).
Single VAT Registration ab 01.07.2028
Die SVR-Säul reduziert den Bedarf an lokalen Umsatzsteuer-Registrierungen drastisch. Wer heute in fuenf EU-Staaten Lager unterhaelt, braucht typischerweise fuenf Registrierungen plus OSS - ab 01.07.2028 reicht eine Registrierung im Ansaessigkeitsstaat plus erweiterter OSS. Insbesondere die Behandlung von Stock Transfers (Verbringen eigener Ware in andere EU-Lager) wird vereinfacht; der bisher erforderliche call-off-stock-Prozess entfällt (Sovos/KPMG).
Praxisrelevant für Shops mit Multi-Country-Fulfillment: Lager in NL, FR und PL könn ab 2028 über eine deutsche OSS-Registrierung gemeldet werden. Auch B2B-Lieferungen durch nicht ansaessige Lieferer wandern in ein mandatory Reverse Charge - die deutsche Buchhaltung muss zwischen B2B-RC und B2C-OSS trennen könn. Die DATEV-Schnittstelle bekommt damit zusätz Pflichtfelder.
BZSt-Realitaet: Backlog und Huerden
Die theoretische Effizienz des OSS-Verfahrens trifft in Deutschland auf eine überlastete Behoerde. Der Bundesrechnungshof berichtet von einem Backlog von rund 9 Monaten und mehr als 36.000 unbearbeiteten Fäll beim BZSt. Die EU-Kommission spricht von -95 Prozent Büro durch OSS - dieses Versprechen wird in DE durch die personelle Lage relativiert (Haufe/Bundesrechnungshof). Wer 2026 Cross-Border startet, sollte mit Verzoegerungen bei Statusabfragen, Änderung und Erstattungen rechnen.
Korrekturen einer bereits abgegebenen OSS-Meldung sind in der Folgemeldung auszuweisen, nicht durch Stornierung der alten Meldung. Erstattungen aus zu viel gemeldeter USt werden von der jeweiligen Empfaengernation direkt an den Händ gezahlt - die Bearbeitungszeiten variieren je Mitgliedstaat zwischen 4 Wochen und mehr als einem Jahr (IHK München).
DATEV/Lexware-Integration für OSS
Der Standard in deutschen E-Commerce-Buchhaltungen heißt DATEV oder Lexware. Beide Systeme bieten dedizierte OSS-Konten und unterstütz den Export der erforderlichen Daten ins BZStOnline-Portal. Voraussetzung ist eine kontentechnische Trennung nach Bestimmungsland und Steuersatz: Im Standard-Kontenrahmen SKR04 stehen z.B. die Konten 4315-4350 für EU-OSS-Erloese je Steuersatz bereit. Eine saubere DATEV-Schnittstelle im Shopware schreibt jeden Auftrag direkt in das passende Konto und erspart manuelle Nacharbeit.
In der Praxis hat sich folgendes Setup bewähr: Shopware schreibt pro Auftrag eine Bestellzeile mit Land, Steuersatz und Netto/Brutto in eine Mapping-Tabelle. Die DATEV-Schnittstelle verbucht aufgrund dieses Mappings automatisch in das richtige OSS-Konto. Am Quartalsende generiert ein Auswertungsskript die OSS-Meldung im strukturierten Format und übergibt sie an das BZStOnline-Portal. Änderung am Kontenmapping (z.B. neue ermaessigte Saetze) werden zentral gepflegt - die Shopware-Konfiguration muss nicht angefasst werden.
Steuersaetze pro Land aktuell halten
Steuersaetze ändern sich laufend - 2025 hat etwa Estland den Standardsatz von 22 auf 24 Prozent angehoben, Liechtenstein und mehrere andere Staaten haben ermaessigte Saetze angepasst (PwC Luxembourg/KPMG). Wer eine OSS-Meldung mit veraltetem Satz abgibt, riskiert Korrekturen und Nachforderungen. Die folgende Tabelle zeigt typische Standardsaetze in den Top-EU-Cross-Border-Maerkten (Stand 2026, Quellen: EU-Kommission/Trusted Shops).
| Land | Standardsatz | Ermaessigter Satz | Sonderfaelle |
|---|---|---|---|
| Frankreich | 20 % | 10 % / 5,5 % | 2,1 % (z.B. Presse) |
| Italien | 22 % | 10 % / 5 % | 4 % (Grundnahrung) |
| Spanien | 21 % | 10 % | 4 % (Büch, Brot) |
| Niederlande | 21 % | 9 % | 0 % (Exporte) |
| Polen | 23 % | 8 % / 5 % | 0 % (best. Lebensmittel) |
| Oesterreich | 20 % | 10 % | 13 % (z.B. Tickets, Hotel) |
| Belgien | 21 % | 12 % / 6 % | 0 % (best. Zeitungen) |
| Schweden | 25 % | 12 % / 6 % | 0 % (Medikamente) |
Seit 2025 gilt eine EU-weite SME-Schwelle von 100.000 EUR Cross-Border-Umsatz: Kleine Unternehmen aus DE könn die Steuerbefreiung anderer EU-Staaten nutzen, sofern sie unter 100.000 EUR EU-weitem Cross-Border-Umsatz bleiben (EU-Kommission). Die Antragstellung erfolgt im Ansaessigkeitsstaat - in Deutschland über das BZSt. Hinweis: Die deutsche Inland-Kleinunternehmerschwelle (25.000 EUR seit 2025) ist davon unabhäng.
5-Phasen-Roadmap zum konformen Cross-Border-Setup
- Phase 1 - Bestandsaufnahme (Woche 1-2) - Cross-Border-Volumen pro Land der letzten 12 Monate ermitteln; Lieferschwelle prüf; Lager-Standorte erfassen; aktive Marktplatz-Anbindungen inventarisieren.
- Phase 2 - BZSt-Antrag und Konten (Woche 3-4) - 'osseureg' im BZStOnline-Portal stellen; SKR04-Konten für OSS einrichten; Mapping-Tabelle Land/Steuersatz/Konto in DATEV anlegen.
- Phase 3 - Shopware-Konfiguration (Woche 5-7) - laenderspezifische Steuerregeln je Produktkategorie hinterlegen; 10.000-EUR-Counter aktivieren; Bestelldaten-Export auf OSS-Format umstellen; DATEV-Schnittstelle konfigurieren.
- Phase 4 - Erste Quartalsmeldung (Folgequartal) - Testlauf mit Probemeldung; Plausibilitaetspruefung der Land/Satz-Mappings; Live-Submission über das BZStOnline-Portal; Zahlung an BZSt-Konto.
- Phase 5 - ViDA-Vorbereitung (laufend bis 2028) - Aufbau der E-Invoicing-Pipeline (Peppol, ZUGFeRD); Prüf Stock-Transfer-Konstellationen für SVR; Watchlist für DRR-Stichtag 01.07.2030 mit der E-Commerce-Beratung regelmäß aktualisieren.
Dieser Beitrag stuetzt sich auf folgende oeffentlich verfüg Quellen und Fachpublikationen: EU-Kommission VAT OSS (One-Stop-Shop-Statistik 2024, ViDA-Roadmap, IOSS-Abschaffung), Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) (BZStOnline-Portal, osseureg-Verfahren), EUR-Lex (ViDA Adoption 11.03.2025, Inkrafttreten 14.04.2025), Bundesrechnungshof (BZSt-Backlog 9 Monate / 36.000+ Fäll), vatcalc (Union-OSS-Wachstum 132.609 → 153.550, +17 % YoY), BEVH (Marktplatz-Anteil 56 %, 46,2 Mrd. EUR Marktplatz-Umsatz 2025, +4,9 % YoY), EHI (Online-Handel-Daten DE 2025/2026), IHK München (OSS-Erstattungspraxis), Sovos (ViDA SVR Fachpublikation), KPMG (ViDA-Analyse Steuersaetze), PwC Luxembourg (Q1 2026 Implementing Regulations), Norton Rose Fulbright (ViDA Säul 2 Platform Economy), Bird & Bird (Deemed-Supplier-Regel), Mordor Intelligence / Coherent Market Insights (DE-Cross-Border-Marktanteil 26,8 %, 47 Mrd. USD, CAGR 29,2 %), Trusted Shops (laenderspezifische Steuersaetze), Haufe (BZSt-Praxis), DATEV (SKR04-OSS-Konten). Daten sind Stand Mai 2026 und könn sich ändern.
Der OSS ist freiwillig - Sie könn sich auch lokal in jedem EU-Staat registrieren. Praktisch ist die OSS-Variante in der Regel deutlich einfacher: eine Quartalsmeldung in Deutschland statt 27 lokaler Voranmeldungen. Nur bei sehr spezifischen Konstellationen (z.B. größ lokales Lager mit B2B-Schwerpunkt) kann die lokale Registrierung Vorteile bringen. Eine Beratung hilft bei der Abwaegung.
Die Schwelle bezieht sich auf den kumulativen Netto-Umsatz aus EU-Cross-Border-B2C-Lieferungen plus EU-internen TBE-Services im laufenden und im vorangegangenen Kalenderjahr. Sobald der Wert in einem dieser Jahre 10.000 EUR überschreitet, gilt ab der nächst Lieferung der Steuersatz des Bestimmungslandes. Sie könn auch freiwillig auf die Schwelle verzichten und sofort OSS nutzen.
Bei B2C-Verkäuf über einen EU-Marktplatz schuldet typischerweise der Händ die Umsatzsteuer und meldet über den Union-OSS - es sei denn, es liegt eine Deemed-Supplier-Konstellation vor (Nicht-EU-Händ oder Import ≤ 150 EUR). Dann meldet die Plattform. Die Marktplaetze stellen in der Regel detaillierte Reports bereit, aus denen sich die Steuerlast ableiten lässt. Mehr dazu im Beitrag Marktplatz-Anbindung.
Die Quartalsmeldung muss bis zum letzten Tag des Folgemonats abgegeben sein - Q2/2026 also bis zum 31.07.2026. Bei Verspaetung erinnert das BZSt nach 10 Tagen; nach drei aufeinanderfolgenden verspaeteten Meldungen droht der Ausschluss aus dem OSS-Verfahren mit zwei Jahren Sperrfrist. Wer den Ausschluss riskiert, muss sich erfahrungsgemäß in jedem Lieferland einzeln registrieren - das ist deutlich teurer und aufwendiger.
Die meisten ViDA-Stichtage liegen 2027-2030, aber der Vorbereitungsbedarf ist hoch. Wer heute eine Shopware-Modernisierung plant, sollte E-Invoicing-Fähig (Peppol/ZUGFeRD) gleich mitdenken und seine Schnittstellen so gestalten, dass strukturierte Rechnungsdaten in Echtzeit weitergegeben werden könn. Auch die DATEV-Mapping-Tabelle sollte die SVR-Erweiterung von 2027/2028 antizipieren, damit spät Anpassungen ohne Code-Änderung mögli sind.
OSS (One-Stop-Shop) ist für Lieferungen innerhalb der EU gedacht - typischerweise von einem deutschen Lager an Endkunden in anderen EU-Staaten. IOSS (Import-One-Stop-Shop) ist ausschließ für Importe aus Drittlaendern mit Warenwert bis 150 EUR. Wer aus China oder UK direkt an EU-Endkunden liefert, nutzt IOSS; wer dagegen Ware in Deutschland lagert und in andere EU-Staaten verkauft, nutzt Union-OSS. Beide Verfahren könn parallel betrieben werden, wenn sowohl EU-Lager als auch Direktimport-Modelle vorhanden sind.